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»Selbstbedienung« kritisiert

Übergangsgelder an Zahnarzt-Funktionäre gezahlt

Berlin (dpa). Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat Anstoß an der Zahlung von Übergangsgeldern an die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) genommen. »Für die jetzt ans Licht gekommene Selbstbedienung fehlt mir jedes Verständnis«, sagte Schmidt.
Zuvor waren gestern die Bezüge der KZBV-Spitze erneut ins Gerede gekommen. Schmidt kündigte eine sorgfältige Prüfung des Vorgangs an.
Fest steht, dass KZBV-Vorstandschef Jürgen Fedderwitz 21 300 Euro Übergangsgeld erhielt, seine beiden Stellvertreter Günter E. Buchholz und Wolfgang Eßer 8800 beziehungsweise 3700 Euro.
Übergangsgelder gibt es meist, um Funktionären den Abschied vom Amt und die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. Fedderwitz, Buchholz und Eßer blieben zwar im Amt, erhielten aber im Zuge der Gesundheitsreform einen neuen Status: Zuvor waren sie ehrenamtlich tätig, seit Jahresanfang arbeiten sie hauptamtlich.
Schmidt sagte dazu, es sei »völlig klar, dass Übergangsgelder, die beim Ausscheiden aus einem Amt gezahlt werden, nicht auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn dasselbe Amt weiter ausgeübt wird.« Der Vorgang zeige, dass es richtig gewesen sei, die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge ins Gesetz zu schreiben.
Fedderwitz konnte durch den Statuswechsel sein Gehalt kräftig steigern und erhält nun im Jahr 220 000 Euro, dazu 60 000 Euro für Altersvorsorge, Dienstwagenanspruch und Teilnahme an Sitzungen.
Zuvor lag seine Aufwandsentschädigung bei 73 600 Euro plus Sonderzahlungen. Auch bei Eßer und Buchholz wuchsen die Bezüge: Sie erhalten 210 000 statt früher 15 300 Euro. Alle drei bekamen zusätzlich auch die erst jetzt bekannt gewordenen Übergangsgelder.
KZBV-Sprecher Reiner Kern wies die Vorwürfe als unbegründet zurück. Die Übergangsregelung sei »in einem demokratischen Verfahren« durch die Vertreterversammlung beschlossen worden. Das Geld sei aus Verbandsbeiträgen der Zahnärzte bezahlt worden, nicht aus Kassenbeiträgen der Versicherten.
Sollten Fedderwitz, Buchholz und Eßer aus ihren jetzigen Ämtern nach sechs Jahren ausscheiden, können sie auf weiteres Übergangsgeld hoffen. Wie aus einem internen Protokoll hervorgehe, hat Fedderwitz einen Anspruch auf bis zu 330 000 Euro, seine beiden Kollegen auf bis zu 315 000 Euro.

Artikel vom 14.10.2005