Bremen (dpa). Ein Homosexueller, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, erhält vom Bund keine Hinterbliebenenversorgung. Das entschied gestern das Bremer Verwaltungsgericht. Ein 34 Jahre alter Mann hatte nach dem Tod seines Lebenspartners, einem 62 Jahre alten Bundeswehroffizier, den Bund auf Zahlung von Versorgungsbezügen verklagt. Der Mann wollte bei der Hinterbliebenenversorgung Witwen und Waisen gleichgestellt werden und sah sich auf Grund seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert. Der Bund lehnte die Zahlung ab.