Karlsruhe (dpa). Lebensversicherungskunden können bei vorzeitiger Kündigung mit höheren Ausschüttungen rechnen. Der Bundesgerichtshof hat gestern Klauseln in Kapital-Lebensversicherungen für unwirksam erklärt, nach denen der Rückkaufwert bei einer Kündigung mit Vertragskosten wie Provisionen und Stornogebühren verrechnet werden durfte. Das Urteil betreffe 15 Millionen Kapital-Lebensversicherungen.