Erfurt (dpa). Ein Unternehmen darf Angestellten höheres Weihnachtsgeld zahlen als Arbeitern. Dafür seien aber sachliche Gründe nötig, entschied gestern das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Sachlich gerechtfertigt wäre es, damit Kräfte stärker an das Unternehmen zu binden, wenn Angestellte mit den nötigen Fähigkeiten im Vergleich zu Arbeitern schwerer oder nicht auf dem Arbeitsmarkt zu finden seien. Az 10 AZR 640/04