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Sparkasse muss Schaden ersetzen


Bonn (dpa). EC-Karte und Personalausweis dürfen zusammen in der Brieftasche stecken. Das hat das Landgericht Bonn entschieden und die Sparkasse Köln/Bonn verpflichtet, einem Ehepaar 40 000 Euro zu ersetzen. Ein Dieb hatten in der Arztpraxis des Mannes dessen EC-Karte samt Personalausweis gestohlen und war damit in vier Bonner Filialen der Sparkasse aufgetaucht. Er legte beide Dokumente vor und bekam jedes Mal ohne weitere Nachfragen 10 000 Euro ausgezahlt. So hatte der Mann innerhalb von 90 Minuten 40 000 Euro erbeutet.
Im rechtskräftigen Urteil des Bonner Landgerichts heißt es, die Bank habe ihre Sorgfaltspflicht gravierend verletzt, als sie dem falschen Kunden ohne weitere Sicherheit das Geld ausgezahlt habe. Die Sparkasse Köln/Bonn hatte argumentiert, sie habe keinen Fehler gemacht. Vielmehr sei der Karteninhaber nicht sorgsam genug mit seinen Papieren umgegangen. »Er hätte EC-Karte und Personalausweis getrennt aufbewahren müssen«, meinte ein Vertreter der Sparkasse.
Dem widersprachen die Richter: Eine Verpflichtung zur getrennten Aufbewahrung gebe es nicht. »Beide Dokumente gehören zu den persönlichen Wertgegenständen, welche Beschäftigte erlaubterweise zu ihrem Arbeitsplatz mitzunehmen pflegen«, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Az.: LG Bonn 3 O 126/05

Artikel vom 15.10.2005