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Union lehnt aktive
Sterbehilfe ab

Scharfe Reaktion auf Senator Kusch

Berlin (dpa). Mit seinem Plädoyer für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ist Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Die Unions-Fraktion im Bundestag lehnte gestern in Berlin die Forderung ihres Parteikollegen ab.
Ins Kreuzfeuer der Kritik geraten: Roger Kusch.

Die Tötung von Menschen verstoße gegen das christliche Menschenbild und die Menschenwürde, sagte Thomas Rachel, Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission »Ethik und Recht der modernen Medizin«.
Die altenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, wandte sich ebenfalls strikt gegen eine Einführung der aktiven Sterbehilfe. Kritische Stimmen kamen ferner von den Kirchen, der Deutschen Hospiz-Stiftung und dem Deutschen Pflegerat. Auch der Protest gegen das deutsche Büro des Schweizer Sterbehilfe-Vereins Dignitas reißt nicht ab.
Kusch hatte gefordert, den Paragrafen 216 des Strafgesetzbuches so zu ändern, dass Tötung auf Verlangen nicht mehr strafbar ist. Mittlerweile erweiterte er seine Forderungen, indem er sich dafür aussprach, die Unterscheidung von aktiver und passiver Sterbehilfe aufzuheben.
Zustimmung bekam er dafür von den Jungen Liberalen, der Jugendorganisation der FDP. Deren Vorsitzender Johannes Vogel erklärte, die derzeitige Unterscheidung sei »wenig hilfreich«.
Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Hamburger Magazins »Stern« vertraten 74 Prozent die Ansicht, es solle Ärzten erlaubt sein, Schwerstkranken auf deren persönlichen Wunsch hin ein tödliches Mittel zu verabreichen. 20 Prozent der 1004 Befragten lehnten aktive Sterbehilfe ab.

Artikel vom 13.10.2005