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Streit um Trinkgelage
auf Kinderspielplatz

Rentner wehrt sich: Nur alkoholfreies Bier getrunken

Bielefeld (uko). Trinkgelage auf Kinderspielplätzen, das will die Stadt Bielefeld verhindern; dafür soll eine ordnungsbehördliche Verfügung sorgen. Ein Rentner musste sich daher vor Gericht verantworten, weil er auf einem Kinderspielplatz Alkohol getrunken haben soll.

Polizeibeamte griffen den 62-jährigen Erich Z. (Name geändert) auf dem Spielplatz am Kirchweg an der Brackweder Bartholomäuskirche auf. Der Mann saß auf einer der Ruhebänke, aß einen Döner und vertilgte genussvoll eine von zwei Flaschen Bier. Die Polizisten schrieben eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, die Stadt verhängte ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.
So erklärte Richter Eckhard Krämer dem Betroffenen gestern vor dem Amtsgericht ohne Umstände: »Dort dürfen strickende Mütter sitzen, ab keine Männer mit Alkohol.« Die »Ordnungsbehördliche Verfügung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung« in der Stadt Bielefeld regelt damit auch Verstöße gegen das Alkoholverbot auf und die Verschmutzung von Spielplätzen.
Erich Z. reagierte gestern empört: Die Fläche sei als Spielplatz überhaupt nicht ausgewiesen. Die Beamten hätten ihm auch kein Platzverbot ausgesprochen. Schließlich habe er alkoholfreies Bier getrunken. Er fühle sich durch das Bußgeld also zu Unrecht verfolgt. Nach Ansicht der Kommune ist der Platz sehr wohl als Kinderspielplatz kenntlich gemacht, denn hier gibt es einen Sandkasten, eine Rutsche, ein Federtier und ein Drehkreuz.
Da einer der geladenen Polizeibeamten gestern zum Termin nicht erschien, wird es nun eine Fortsetzung mit ungewissem Ausgang für den Rentner geben.
Für Krämer hat der Fall zumindest eine heikle Problematik, wenn kein Alkohol in der Flasche war. Indes machte er klar, dass es um die Verfügung kein Wenn und Aber gebe, damit sich »eine gewisse Szene auf Spielplätzen nicht festsetzt«.

Artikel vom 12.10.2005