Bonn (dpa). Im Streit um kürzere Laufzeiten für Gasverträge hält das Bundeskartellamt die freiwillige Selbstverpflichtung von E.ON Ruhrgas für »völlig unzureichend«. Die angekündigte flexible Gestaltung von langfristigen Lieferverträgen biete nichts Neues, sagte gestern der Präsident des Kartellamts, Ulf Böge. Das Amt hatte angekündigt, langfristig bindende Lieferverträge verbieten zu wollen. Das Unternehmen wolle die Forderung in Bezug auf Laufzeit und Bedarfsdeckungsgrad nur für neue Verträge übernehmen.