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Rentner: Anspruch auf Behandlung


Kassel (dpa). Deutsche Rentner, die sich im sonnigen Südeuropa niederlassen, haben weiterhin Anspruch auf eine Krankenbehandlung in der Heimat. Die deutsche Krankenkasse habe kein Recht, einem in Frankreich oder Spanien lebenden Rentner die Ausstellung einer Versichertenkarte und die Behandlung daheim auf ihre Kosten zu verweigern, urteilten gestern die Richter des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Die Kasse könne den Rentner nicht auf die ausländische Versicherung verweisen, die an seinem neuen Wohnort für seine Behandlung aufkommt.
Az: B 1 KR 2/04 R,B 1 KR 4/04 R

Artikel vom 12.10.2005