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Brandstiftung nie
nachzuweisen

Bielefelder gilt als gemeingefährlich

Bielefeld (uko). Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz halten diesen Mann für gemeingefährlich: Peter O. wird einer Reihe von Brandstiftungen verdächtigt, nachzuweisen war dem 39-jährigen Bielefelder bisher nichts. Jetzt verurteilte ihn das Amtsgericht zu zwei Monaten Haft wegen Verleumdung eines Nachbarn - und zwar als Brandstifter!

Seit 1982 hat der gelernte Kraftfahrzeugmechaniker, der seit 20 Jahren arbeitslos ist, in diversen Häusern in Bielefeld gewohnt. In einigen dieser Gebäude kam es seither zu leichten Bränden, die jeweils gelöscht werden konnten, bevor Menschen zu Schaden kamen. Sehr häufig tat sich ausgerechnet Peter O. als Brandmelder und dann auch als Brandhelfer hervor, skizzierte Amtsrichter Eckhard Krämer die merkwürdige Häufung mysteriöser Umstände.
So hatte der Bielefelder eine Zeitlang auch auf einem Campingplatz am Dümmer gewohnt und in jener Zeit waren dort drei Wohnwagen ausgebrannt. In einem Fall hatte die Polizeidienststelle am Dümmer die Meldung eines anonymen Anrufers mit verstellter Stimme entgegengenommen. Der Unbekannte entpuppte sich später als Peter O.
Nachzuweisen war dem Mann nie eine Tatbeteiligung an den Bränden, stellte am Donnerstag Kriminalhauptkommissar Olaf Rösner (38) fest. Auch vier Kellerbrände in einem Haus an der Liebigstraße wurden nie geklärt. Sicher erschien den Ermittlern jedoch, daß Hausbewohnerin Theresia K. am Abend des 21. Dezember 2004 einen Anruf eines angeblichen »Komissars« bekam, der einen anderen Bewohner jenes Hauses als Brandstifter bezeichnete. Ermittlungen bei einer Telefongesellschaft führten schnurstracks zu Peter O. Der gab auch zu, das Telefonat geführt zu haben. Jedoch habe er sich weder als Polizist ausgegeben, noch habe er den Mitbewohner bezichtigt.
Sehr massiv hielten Krämer und Staatsanwalt Martin Temmen dem Angeklagten gestern die unzweifelhafte Aussage der Frau entgegen. Indes war Peter O. schon Amtsanmaßung verurteilt worden. Im Juni 2003 hatte er auf einem Stauteich am Leithenhof sogar eine schwimmende Leiche gemeldet. Konsequenz: Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von vier Monaten, zudem muß O. die Einsatzkosten in Höhe von 10 000 Euro abzahlen.
»Durch ihr Leben zieht sich eine Spur von Bränden und Amtsanmaßungen«, wetterte Richter Krämer erbost. Temmen folgerte: »Ich halte Sie für einen brandgefährlichen Mann. Ich bin wild entschlossen, eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung durchzudrücken«, sagte der Staatsanwalt, »weil ich Sie von der Straße haben will.«
Temmen setzte das Vorhaben in die Tat um, wenngleich der Richter seinem Antrag auf sechs Monate Freiheitsstrafe nicht nachkam und das Urteil auf zwei Monate festsetzte. Krämer hielt den Schaden der Verleumdung für »gering«. Immerhin hafte den Bagatellstraftaten aber der »Brandgeruch« an. Peter O. sei jedoch Bewährungsversager, müsse endlich einmal »die Folterinstrumente« einer Haftstrafe spüren.

Artikel vom 14.10.2005