11.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Die Kanzlerwahl

Nach bisheriger Praxis findet zwei Tage nach der Kanzlerwahl die Kabinettsvereidigung statt. Bis dahin bleiben die Minister geschäftsführend im Amt. Sollten sich die Parteien nicht auf eine Koalition einigen können, so ist auch eine Neuwahl denkbar. Bis dahin ist es aber ein verfassungsrechtlich langer Weg.
Die Kanzlerwahl ist in Artikel 63 Grundgesetz geregelt: Danach wird der Kanzler »auf Vorschlag des Bundespräsidenten« vom Bundestag gewählt - wobei das Staatsoberhaupt bei seinem Vorschlag rechtlich nicht gebunden ist. Wird der Kandidat mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags gewählt, hat das Land einen neuen Kanzler.
Klappt es nicht, geht es in die zweite Wahlphase. Dann können die Fraktionen mit einem Viertel der Abgeordnetenstimmen selbst Vorschläge machen. Der Kandidat muss wieder die absolute Mehrheit haben. Wenn eine Wahl innerhalb von 14 Tagen nicht zustande kommt, braucht ein Bewerber im letzten Wahlgang nur noch die »meisten Stimmen«, Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Artikel vom 11.10.2005