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Premiere in Bielefelds Bürgerberatung

Blinde und Sehbehinderte informieren zum Thema »Barrierefreie Dokumente«


Bielefeld (hz). Ob Steuerbescheide, Zeugnisse oder sonstige Schreiben von offiziellen Stellen - Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass amtliche Schreiben in für sie verständliche Formen übertragen werden. Was es mit diesen barrierefreien Dokumenten auf sich hat, darum ging es gestern beim 1. Informationsforum des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen in der Bürgerberatung des Neuen Rathauses.
Bielefeld als Ort für die Premiere wurde nicht ohne Grund gewählt, wie Günter Seidenberg, Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenvereins, betonte. Hier gebe es den aktiven Bielefelder Blindenverein, zur Zeit stattliche 105 Mitglieder stark. Dessen Vorsitzender Bernhard Suermann geht davon aus, dass es in der Teutostadt insgesamt um die 2000 erblindete oder stark sehbehinderte Menschen gibt.
Die haben seit geraumer Zeit das Recht, sich Behördenschreiben in Blindenschrift, auf Hörkassette oder auf Audio-Computer-CD übersetzen zu lassen. Betroffene müssten die barrierefreie Version eines Schriftstückes beim ausstellenden Amt anfordern, sagte Günther Ohlendorf, städtischer Koordinator für Behindertenhilfe. Ohlendorf: »Damit soll Menschen mit Sehbehinderung ein möglichst eigenständiges Leben ermöglicht werden. Denn auch ein Blinder hat sein Recht auf Privatspäre und will nicht, dass ihm sein Nachbar den Einkommenssteuerbescheid vorlesen muss.«

Artikel vom 11.10.2005