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Pistolenschüsse fielen
nicht in Tötungsabsicht

Anklage nur wegen Körperverletzung


Bielefeld (hz). Die drei mutmaßlichen Täter der Schießerei von der Walther-Rathenau-Straße werden sich nicht wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht zu verantworten haben. Statt dessen sind die mazedonischen Brüder Aco T. (46), Zoran T. (41) und Marjan T. (36) nach ihrer blutigen Auseinandersetzung mit türkischstämmigen Kontrahenten vom 26. Oktober 2004 lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Strafverteidiger Dr. Detlev Binder, der den Jüngsten des Trios vertritt, bestätigte, dass der Prozess vor dem Amtsgericht stattfinden werde.
Die Schießerei zwischen Mazedoniern und Türken am Abend des 26. Oktober 2004 hatte in aller Öffentlichkeit stattgefunden - auf dem Bürgersteig vor einer türkischen Teestube an der Walther-Rathenau-Straße. Dabei soll Aco T. zur Waffe gegriffen und seinen Widersacher Mustafa A. (36) in den Oberschenkel geschossen haben. Zwischen den Brüdern T. und Mustafa A. gab es bereits seit längerer Zeit Streit. Offenbar, so hieß es kurz nach der Tat, wollten die Mazedonier mit dem Türken wegen Auseinandersetzungen in der Rotlichtszene abrechnen.
Aco T., der die Schüsse auf seinen türkischstämmigen Kontrahenten abstreitet, ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt. Der älteste der drei Brüder wurde in den 80er Jahren der so genannten »Jugo-Mafia« zugerechnet. Bereits im Sommer 1989 stand der 46-Jährige schon einmal wegen versuchten Totschlags vor dem Bielefelder Schwurgericht, wurde aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Brüder T. waren nach den Schüssen an der Walther-Rathenau-Straße abgetaucht und hatten sich erst Tage später gestellt. Die im Herbst 2004 gegen das Trio erlassenen Haftbefehle sind trotzdem außer Vollzug gesetzt worden.

Artikel vom 11.10.2005