15.12.2005
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Bielefeld
Einquartierung: Nach dem Zweiten Weltkrieg unterlag der Wohnraum der Zwangsbewirtschaftung, Mietverträge mussten behördlich genehmigt werden. Es wurden Listen unterbelegter Wohnungen erstellt, in die Ausgebombte eingewiesen wurden. Der Mindestanspruch an Raum lag bei sechs Quadratmetern pro Person. Zwei Personen hatten maximal zwei Räume, Küche inklusive, zu beanspruchen.
© WESTFALEN-BLATT Folge 632
Artikel vom 15.12.2005