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Rap-Musiker muss ins Gefängnis


Münster (dpa). Wegen sexueller Nötigung hat das Landgericht Münster gestern einen Rap-Musiker (25) zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Musiker bei einem Konzert eine 20-Jährige hinter die Bühne gelockt und dort sexuell belästigt hatte. Als strafverschärfend wurde gewertet, dass die Frau noch immer unter dem Geschehen leidet.

Artikel vom 12.10.2005