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Für aktive Sterbehilfe


Der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) setzt sich für eine aktive Sterbehilfe ein. Um Missbrauch auszuschließen, sollen nach Kuschs Überzeugung drei Voraussetzungen gelten. Eine irreversible, tödliche Krankheit müsse ärztlich festgestellt werden. Außerdem müsse der Sterbewillige eingehend ärztlich beraten werden. Als dritte Voraussetzung sieht der Justizsenator eine notariell beglaubigte Erklärung des Patienten an, die bei vollem Bewusstsein abgefasst werden müsse.

Artikel vom 12.10.2005