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Angekokelt wird
nicht ersetzt


Düsseldorf (WB/wid). Kein Ersatz für angekokelte Banknoten: Ein psychisch kranker Mann hatte ein Feuer gelegt, bei dem auch acht 500-Euro-Scheine verbrannten. Die übrig gebliebenen Geldfetzen legte seine Frau vergebens der zuständigen Deutschen Bundesbank vor. Die Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt stellten sich auf Seiten der Bank. Sie müsse schadhafte oder beschädigte echte Euro-Banknoten nur dann umtauschen, wenn mehr als die Hälfte der Banknote vorgelegt wird. AZ: 1 E 5396/04

Artikel vom 10.10.2005