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Zur Sache

Wer Querelen hat, der führt im wörtlichen, guten Sinn eine Klage oder einen Streit. Damit ist Mann/Frau bei der Justiz dann auch bestens aufgehoben. Artet indes diese Problembewältigung jedoch in Miesepeterei oder Nörgelei aus, wird aus jeder Kleinigkeit flugs die berühmte Mücke, die zum Elefanten mutiert, dann wird der streitsüchtige Beschwerdeführer postwendend als Querulant apostrophiert.
Kaum erstaunlich ist, daß Zielscheibe fast eines jeden Querulanten über kurz oder lang wieder die Justiz ist. Bielefelder Juristen am Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft mögen ein Klagelied davon singen: Paradebeispiel ist der Mann, der in den vergangenen 20 Jahren nicht weniger als 14 000 (!!!) Strafanzeigen vornehmlich gegen Juristen erstattet hat (und damit zumindest bei der Anklagebehörde für eine ungewöhnliche Stellenbeschaffung sorgte).
Der Umgang mit der Querulanz indes fällt der Justiz zunehmend schwerer. Immerhin: Der begründete querulative Wahn mag ja sogar das Produkt einer überaus komplizierten, kaum noch überschaubaren Rechtsordnung sein. Aber selbst, wenn diese Selbsterkenntnis auch bei Juristen reift, sind Leidtragende einmal mehr die Menschen, die den Querulanten in Ausübung ihres Dienstes direkt ausgeliefert sind.Uwe Koch

Artikel vom 08.10.2005