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Eigenen Freund um »Frühstück« betrogen

Trotz vieler Vorstrafen noch nie in der Haft


Bielefeld (uko). Er hat 19 Vorstrafen, davon mehr als die Hälfte wegen Betruges »kassiert« - doch nie ist der Bielefelder Eckhard S. zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Diese »Serie« ist jetzt gerissen. Weil er einen Nachbarn unter anderem um eine 50-Euro-Waschmaschine betrog, bekam der 36-Jährige drei Monate Bewährungsstrafe aufgebrummt.
Das Drama spielte sich in einem städtischen Wohnheim im Alkoholiker-Milieu ab. Eckhard S. gaukelte ausgerechnet seinem Trinkkumpan Harald K. (Name geändert) vor, er könne ihm günstig eine Waschmaschine für 50 Euro besorgen. Der Bekannte gab das Geld, bekam allerdings nicht den versprochenen Gegenwert. Die Maschine hatte Eckhard S. bereits an eine Bekannte verhökert, obwohl auch das eigentlich verboten war: Die Waschmaschine hatte S. als Hartz-IV-Empfänger vom Sozialamt der Stadt leihweise bekommen.
Das Verhältnis der beiden Männer war dadurch aber noch nicht sonderlich getrübt. Zum Bruch allerdings kam es, als Harald K. dem angeblich hilfsbereiten Nachbarn weitere 20 Euro gab, damit er ihm sein »Frühstück« mitbringen solle. Die Morgenmahlzeit bestand pikanterweise aus zwei Flaschen Schnaps, wie der Zeuge auf treffsichere Fragen von Oberstaatsanwalt Eckhard Baade gerne zugab.
Vergeblich versuchte der Angeklagte seinen Bekannten nun von einer belastenden Aussage abhalten: Mit Sprüchen wie »Du hast doch `ne Meise« und »Warum willst du mich hier fertig machen« instistierte er mehrfach lautstark, wurde aber von Baade gekonnt in die Schranken gewiesen: »Wir sind hier nicht beim Fernsehgericht.«
Oberstaatsanwalt und Amtsrichter Wolfgang Heimann gaben sich sehr viel Mühe, um dem Angeklagten sein Vorgehen auch als Betrug plausibel zu machen. Heimann redete dem Mann energisch ins Gewissen, da er als Grund allen Übels ein Alkoholproblem bei Eckhard S. vermutete: »Das ist wie der Staatsanwalt sagt, Sie haben zuviel gefrühstückt.« Letztlich verurteilte Heimann den Angeklagten nach Antrag des Anklägers zu drei Monaten Haft, setzte die Verbüßung zur Bewährung aus. Damit droht dem notorischen Betrüger erstmals eine Haftstrafe.

Artikel vom 07.10.2005