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80 Prozent der Gesetze
kommen aus Brüssel

Europarechtstagung von IHK und Uni


Bielefeld (WB). »Unternehmen und Steuern in Europa« lautete der Titel der 2. Europarechtsta-gung der IHK Ostwestfalen, die gemeinsam mit der Universität Bielefeld, dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht von Professor Armin Hatje stattfand. 80 Teilnehmer aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutierten in der IHK in Bielefeld über die aktuellen Entwicklungen im europäischen Steuer- und Unternehmensrecht und gingen der Frage nach, ob Deutschland die Umsetzung von EU-Gesetzen früh und sorgfältig genug organisiert und die nationa-len Interessen in Brüssel im Vorfeld genügend vertritt. Der NRW-Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Michael Breuer, bot dabei einen Ausblick, wohin Europa wirtschaftlich steuert.
»Bis zu 80 Prozent der nationalen Gesetzgebung werden zwischenzeitlich aus Brüssel veranlasst. Die Bedeutung von EU-Gesetzesvorgaben für die nationale Wirtschaft kann deshalb gar nicht überschätzt werden«, erläuterte IHK-Geschäftsführer Heiko Gellmann die Bedeutung des Themas für die Wirtschaft. »Es ist wichtig, frühzeitig - also bereits auf europäischer Ebene - die Auswirkungen der rechtlichen Vorgaben aus Brüssel auf unsere nationale Wirtschaft sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen anzumahnen«, erklärte Gellmann weiter. Im Rahmen der Tagung wurde deshalb auch die Interessen-vertretung in Brüssel des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, der Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern, vorgestellt.
»Aus der Perspektive der Europarechtswissenschaft kommt es nach dem Scheitern der europäischen Verfassung insbesondere darauf an, die vorhandenen unternehmensbezogenen Regelungen für die Praxis handhabbar zu machen«, forderte Dr. Jörg Phillip Terhechte von der Universität Bielefeld.
»Viele der in jüngster Zeit produzierten negativen Schlagzeilen hingegen, etwa im Zusammenhang mit der Feinstaubrichtlinie oder dem Antidiskriminierungsgesetz, resultieren oft daher, dass nicht hinreichend zwischen europarechtlicher Verpflichtung und nationaler Umsetzung unterschieden wird.«

Artikel vom 08.10.2005