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Blinde sollen Dokumente lesen


Bielefeld (WB). Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen haben nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Anspruch darauf, amtliche Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zu erhalten. Wie aber sehen die so genannten »barrierefreien Dokumente« aus? Und wie kann man sie beantragen?
Auskunft darüber erhalten Interessierte Montag, 10. Oktober, ab 10 Uhr an einem Informationsstand in der Bürgerberatung im Rathaus der Stadt Bielefeld. Bis 14 Uhr können Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit nutzen, sich auch direkt Dokumente in Blindenschrift übersetzen zu lassen. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat am 1. März das vom Land NRW geförderte Projekt »Barrierefreie Dokumente« begonnen. Im Rahmen der »Woche des Sehens« (vom 10. bis 15. Oktober) soll es der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Artikel vom 08.10.2005