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Großes Tempo mit kleinem Kennzeichen

Zweiräder frisiert: Polizei stoppt auffallend viele rasende Rollerfahrer


Bielefeld (WB/hz). Mindestens alle 48 Stunden, sagt Polizeisprecher Udo Golabeck, stoppten die Ordnungshüter auf Bielefelds Straßen einen rasenden Rollerfahrer. Es seien auffällig viele schnelle Zweiräder mit »frisierten« Motoren im Straßenverkehr unterwegs - erst am vergangenen Montag stoppte die Polizei wieder zwei Jugendliche, die ihre Roller von den erlaubten 25 Kilometern in der Stunde auf mehr als 60 »hochgezüchtet« hatten. Doch die meisten Jugendlichen, die trotz kleinem Versicherungskennzeichen am Fahrzeug mit großem Tempo durch Bielefeld flitzen würden, seien sich der drastischen Konsequenzen gar nicht bewusst.
Wird ein als Mofa zugelassenes Zweirad von der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit mit 25 Kilometern in der Stunde auf »Tempo 40« oder mehr getrimmt, verstoßen Fahrer und Halter gleich gegen mehrere Gesetze. Zum einen, so Polizeisprecher Golabeck, seien sowohl der Versicherungsschutz als auch die Betriebserlaubnis wegen der Veränderung am Fahrzeug erloschen. Im Klartext: Passiert ein Unfall, haften der jugendliche Rollerfahrer oder seine Eltern für sämtliche Folgen.
Zum anderen müsse der Fahrer des »frisierten« Rollers den entsprechenden Führerschein der nächst höheren Fahrzeugklasse vorweisen. Für Jugendliche gelte zudem, dass die Polizei der städtischen Führerscheinstelle Mitteilung vom unerlaubten Geschwindigkeitsrekord im öffentlichen Straßenverkehr mache - künftige Führerscheinwünsche fürs Kleinkraftrad oder den Pkw können in weite Ferne rücken.
Denn nach Meldung an die Führerscheinstelle kommt auf den Verkehrssünder neben Kosten und Bußgelder fürs »Frisieren« des Rollers noch unter Umständen der so genannte »Idiotentest« zu. Hartmut Vilmar, Leiter der Führerscheinstelle: »Nach Information von der Polizei überprüfen wir in jedem Einzelfall, ob beim erwischten Rollerfahrer die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überhaupt besteht. Das Prüfverfahren kann bis zur medizinisch-psychologischen Untersuchung gehen.«

Artikel vom 06.10.2005