06.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Autokäufer behindert

Peugeot soll 49,5 Millionen Euro an die EU bezahlen

Brüssel (dpa). Nach DaimlerChrysler, Opel und Volkswagen muss auch der französische Autohersteller PSA Peugeot Citroën ein Bußgeld von 49,5 Millionen Euro wegen Marktabschottung zahlen.

Wie die EU-Kommission gestern in Brüssel entschied, behinderte der Konzern von 1997 bis 2003 in den als preisgünstig bekannten Niederlanden den Verkauf von Peugeot-Fahrzeugen an Ausländer. »Das ist ein besonders schwerer Fall«, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Peugeot behält sich rechtliche Schritte gegen den Bußgeldentscheid vor.
Kroes machte zugleich deutlich, dass die zu Monatsbeginn voll in Kraft getretene Neuregelung des europäischen Marktes viel mehr Probleme mache als bisher bekannt. Die Kommission habe intensive Untersuchungen gegen mehrere Hersteller eingeleitet, die den erlaubten Parallel-Verkauf von mehreren Marken bei Autohändlern behindern sollen. Die Namen der betroffenen Hersteller nannte sie nicht.
Peugeot hatte nach Ansicht der EU-Kommission in den Niederlanden ein besonderes Rabattsystem geschaffen, um Verkäufe an Ausländer einzuschränken. »Erfolgsprämien wurden verweigert, wenn Händler Fahrzeuge an Ausländer verkauften«, schrieb die Behörde. EU-Ermittler hatten bereits 1999 Peugeot-Geschäftsräume in Paris durchsucht. Kroes sagte, Kunden müssten in Europa Autos dort kaufen dürfen, wo sie es wollten.
Die Kommission habe die Argumente des Konzerns nicht berücksichtigt, teilte hingegen Peugeot in Paris mit. »Alle Verbraucher, die dies wollten, konnten in den Niederlanden Peugeot-Autos kaufen und wurden beliefert.« Kein Ausländer sei abgewiesen worden. »Das Problem liegt im Grunde in den Steuerunterschieden in Europa, auf die die Preisunterschiede von einem zum anderen Land zurückgehen«, erklärte Peugeot.
Die EU-Kommission hat noch nicht darüber entschieden, ob sie im europäischen Rechtsstreit um ein Wettbewerbsbußgeld gegen DaimlerChrysler beim höchsten EU-Gericht in Berufung geht. »Es gibt noch keine Entscheidung«, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Kroes. Das EU-Gericht hatte das Bußgeld gegen den Stuttgarter Konzern wegen Behinderung von Autoverkäufen Mitte September von 71,83 Millionen Euro auf 9,8 Millionen Euro gesenkt.
Mit der Reform des Automarktes will Brüssel mehr Wettbewerb in der EU durchdrücken. Bei Neuwagen gibt es weiterhin erhebliche Vorsteuer-Preisunterschiede. Deutschland und Großbritannien gelten als besonders teuer.

Artikel vom 06.10.2005