Dortmund (dpa). Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch, von der Deutschen Rentenversicherung in einen Wunschberuf umgeschult zu werden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem Fall eines 48-jährigen arbeitslosen Schlossers aus Lüdenscheid entschieden. Der Mann wollte sich eine Umschulung zum Ergotherapeuten finanzieren lassen. Az.: S 34 RJ 296/04