08.10.2005
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Bekanntmachung
In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes durch eine durchgehende Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus dem Bebauungsplan mit Text und Begründung hervor.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Text und Begründung liegt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom
20. Oktober bis einschließlich 21. November 2005
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt Bielefeld, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) eingesehen werden. Nachrichtlich liegen die Unterlagen auch im Bezirksamt Heepen, Salzufler Straße 13, 33719 Bielefeld, Zimmer 19, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) und in der Bezirksamtsnebenstelle Brake, Wefelshof 9, 33729 Bielefeld (montags bis freitags 9.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 17.30 Uhr) aus.
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes werden hiermit öffentlich gemäß §§ 2 (1), 3 (2) BauGB bekannt gemacht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt.
Während der Offenlegungszeit können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes im Bauamt und im Bezirksamt Heepen - bzw. in der Nebenstelle Brake - schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bielefeld, den 29. 9. 2005
Oberbürgermeister
Artikel vom 08.10.2005