08.10.2005
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Bekanntmachung
Die Beschlüsse werden hiermit gemäß §§ 2 (1), 1 (8) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
In dem vorstehenden Planausschnitt ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch durchgehende Linien und der Bereich der Flächennutzungsplan-Änderung durch gestrichelte Linien kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die in den Plänen des Bauamtes vorgenommenen Eintragungen verbindlich.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne wird wie folgt durchgeführt:
1.
Die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nebst voraussichtlicher Auswirkungen können
vom 17. bis einschließlich 21. Oktober 2005
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt Bielefeld, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) eingesehen werden. Nachrichtlich liegen die Unterlagen auch im Bezirksamt Heepen, Salzufler Straße 13, 33719 Bielefeld, Zimmer 19, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) aus.
1.
Die öffentliche Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger zu der Planung - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung - erfolgt am
25.10.2005 um 18.00 Uhr
in der
Altentagesstätte Altenhagen der AWO,
Milser Str. 132,
33729 Bielefeld.
2.
Die Verwaltung wird bei diesem Unterrichtungs- und Erörterungstermin die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen nebst voraussichtlicher Auswirkungen erläutern und zu Gegenvorstellungen und Anfragen Stellung nehmen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Unterlagen einzusehen und an dem vorgenannten Termin teilzunehmen.
Bielefeld, den 29. 9. 2005
Oberbürgermeister
Artikel vom 08.10.2005