05.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Mörder soll nun verwahrt werden

Gutachter: Haftstrafe reicht nicht

Bielefeld (uko). Der rechtskräftig verurteilte Mörder Joachim J. muß nun die Anordnung der Sicherungsverwahrung fürchten. Diese Maßregel hat am Dienstag ein Gutachter vor dem Bielefelder Landgericht befürwortet. Der 45-jährige Straftäter hatte als Freigänger einer Vollzugsanstalt Kinder sexuell mißbraucht. Von J. seien weitere erhebliche Straftaten zu erwarten.

Der heute 45-jährige Joachim J. verkehrte in der Kölner Stricher- und Homosexuellenszene, als er mit einem Zufallsbekannten im Juni 1987 eine Nacht verbrachte. Da er seinen Begleiter für Depressionen verantwortlich machte, erschlug er ihn am folgenden Morgen mit einem Aschenbecher. Dafür verurteilte ihn das Landgericht Köln Jahre später zu lebenslanger Haft.
Nachdem Joachim J. einige Jahre in anderen Haftanstalten abgesessen hatte, wurde er Anfang des Jahres 2004 in den offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne verlegt. Hier wurde der Mörder auch psychologisch betreut. Eine Therapierung fand jedoch nie statt. Schließlich gab die Anstaltsleitung auf Weisung der Ärzte allerdings grünes Licht für Haftausgänge und Urlaube.
Die Vollzugslockerungen nutzte der Freigänger dann jedoch zu 35 neuen Straftaten, stellte Oberstaatsanwältin Ruth Dringenberg-Enders in ihrer Anklageschrift fest. Von Beginn des vergangenen Jahres bis zum 12. November 2004 mißbrauchte J. vornehmlich in Bielefeld, aber auch in Krefeld, Dortmund und Beckum Jungen im Alter von sieben bis zu 15 Jahren sexuell. Seine Opfer fand er stets an Schulen, an Sportplätzen, in Parkanlagen und auf Kinderspielplätzen.
Zu Aggressionen oder gar Gewalttaten kam es nach nach dem Bekunden des Angeklagten nicht. Joachim J. gestand schon am ersten Prozeßtag, seine Opfer stets für Geld angeworben zu haben. Gestern erklärte der Eickelborner Gutachter Michael Hintersdorf, Joachim J. sei bei seinen Taten stets uneingeschränkt schuldfähig gewesen. Pädophile Neigungen seien bei dem Angeklagten »unübersehbar«. Beziehungen zu erwachsenen Partner könne J. nicht vorweisen, im übrigen seien Kinder für den Mann auch »leichter zu manipulieren«. J. habe sich seine »Opfer gezielt ausgesucht«, von ihm seien ohne eine Therapie weitere Taten zu erwarten. Allein die Verhängung einer Haftstrafe sei nicht ausreichend. - Die Anordnung der Sicherungsverwahrung scheint damit sehr wahrscheinlich.

Artikel vom 05.10.2005