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Schülerin siegt mit
Rechtschreib-Klage


Lüneburg (WB). Eine Oldenburger Schülerin darf weiter die alte Rechtschreibung verwenden. Nach »Spiegel«-Informationen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einen entsprechenden Eilbeschluss gefasst. Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass die allgemein akzeptierte Rechtschreibung auch die richtige sei. Es sei aber »höchst zweifelhaft«, ob das auf die neugeregelte Orthografie zutreffe.

Artikel vom 01.10.2005