Düsseldorf (WB/wid). Wenn ein Arbeitnehmer ein nicht geplantes Mittagsschläfchen auf der Büro-Toilette hält und vom Chef dabei erwischt wird, muss das nicht immer ein Kündigungsgrund sein. Ein seit 18 Jahren im Unternehmen beschäftigter Mann war mittags wegen Magenbeschwerden auf die Toilette gegangen und dort nach Aussage des Chefs eingeschlafen. Für die Richter am Landesarbeitsgericht Hamm berechtigte das laut ARAG noch nicht zur Kündigung. Az: 15 Sa 463/04