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Leichtsinn
endet tödlich


Uelzen (dpa). Er wollte es einfach mal versuchen: Wegen fahrlässiger Tötung bei einem verbotenen Flugmanöver ist am Freitag ein Hubschrauberpilot vom Amtsgericht Uelzen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann war 2003 mit einem Rettungshubschrauber in den Elbe-Seiten-Kanal gestürzt, nachdem er versucht hatte, eine Brücke zu unterfliegen.
Ein junger Notarzt, seit einem Jahr verheiratet und seit sechs Wochen Vater, war dabei ertrunken. Der Witwe muss der Pilot 5000 Euro zahlen. Der Angeklagte hatte sich im Prozess zu seiner Schuld bekannt. Zum Auftakt hatte er das Manöver damit begründet, dass er einfach »toll sein« wollte. »Da fehlen einem die Worte«, sagte der Vorsitzende Richter.
Nach dem Absturz hatte der 38-jährige Pilot vergeblich versucht, den Arzt aus dem eiskalten Wasser zu retten. »Es ist niemandem gedient, weitere Existenzen zu zerstören,« begründete der Vorsitzende die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. »Der Schaden ist nicht wieder gutzumachen.«

Artikel vom 01.10.2005