Paderborn (WB). Die Taufgebühr von 70 Euro, die eine Paderborner Kirchengemeinde künftig erheben will (WB vom 28. September), wird nur fällig, wenn die Taufe nicht in einem regulären Taufgottesdienst, sondern in einer eigenen Feier vollzogen wird. Das hat die katholische Kirchengemeinde St. Heinrich und Kunigunde klargestellt, die mit der Gebühr der angespannten Finanzlage der Gemeinde begegnen will.