Düsseldorf (dpa). Ein mutmaßlicher Mörder muss nach achtjähriger Untersuchungshaft wahrscheinlich vorerst freigelassen werden, weil die Justiz zu langsam gearbeitet hat. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete die überlange Haft des Angeklagten, der noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Er soll 1997 sein Mietshaus in Düsseldorf in die Luft gesprengt und dabei den Tod von sechs Mietern verschuldet haben.