Hechingen (dpa). Mit einem salomonischen Urteil hat ein Richter aus Hechingen in Baden-Württemberg einen »Hahnenkampf« in Winterlingen beendet: Ein Hahn darf nur noch vor, der andere hinter dem Haus krähen. Der Zwerghuhnzüchter darf zudem nur noch zwei statt bislang drei ausgewachsene Hähne halten.