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Mildes Urteil
für Polizisten


Köln (dpa). Ein Polizist (39), der bei einer Übung einen Kollegen erschossen hat, ist gestern in Köln wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. »Eine Kette von Fehlleistungen führte zu einem schrecklichen Ergebnis«, sagte Richter Rainer Hahn. Der Beamte hatte bei einer nachgestellten Geiselbefreiung statt einer Übungswaffe eine scharf geladene Pistole gezogen. Damit schoss er auf seinen 32 Jahre alten Kollegen, der einen Gewalttäter mimte. Das Gericht stellte fest, dass der Schütze gegen mehrere Dienstvorschriften verstoßen hatte. Die milde Strafe sei dennoch möglich, weil die Reue glaubhaft sei. Der Mann müsse mit der Belastung leben, seinen Freund getötet zu haben. Die Mutter des getöteten Beamten sprach von einer Hinrichtung.

Artikel vom 28.09.2005