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E.ON wehrt sich
gegen Kartellamt


Bonn (dpa). Das Bundeskartellamt will nach gescheiterten Verhandlungen langfristig bindende Gaslieferverträge mit Stadtwerken verbieten. Dabei wird die Wettbewerbsbehörde als erstes Ferngasunternehmen den Branchenführer E.ON Ruhrgas mit einer Untersagung solcher Verträge zur Öffnung des Gasmarktes zwingen. E.ON Ruhrgas kündigte an, gegen Untersagungsverfügungen umgehend Rechtsmittel einzulegen. Seite 2

Artikel vom 28.09.2005