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Verschwendung von Steuergeldern

Alle Fälle rechtlich klären


Bereits zum 33. Mal hat gestern der Bund der Steuerzahler in einem sogenannten Schwarzbuch die Verschwendung von Steuergeldern angeprangert. Allein sieben Fälle wurden aus Nordrhein-Westfalen benannt.
Bisher sind Verschwender von Steuergeldern, sei es beim Bund, den Ländern oder Städten und Gemeinden, ganz selten zur Rechenschaft gezogen worden. Der Vorsatz, Geld der Bürger ohne Sinn und Verstand zu verprassen, ist kaum nachzuweisen.
Schon seit Jahren fordert der Bund der Steuerzahler einen eigenen Straftatbestand der rechtswidrigen Verfügung über Steuergeld einzuführen. Wo keine rechtliche Möglichkeit besteht, aufzuklären und durchzugreifen, verlaufen alle guten Vorsätze im Sande.
Es muss doch möglich sein, öffentlich Bedienstete mit Regressansprüchen und Disziplinarmaßnahmen zu konfrontieren, wenn sie gegen das öffentliche Interesse gehandelt haben. Auch Fahrlässigkeit beim Umgang mit Finanzen darf nicht unter den Teppich gekehrt werden. Von uns Bürgern wird verlangt, den Gürtel enger zu schnallen. Genauso können auch wir verlangen, dass mit unserem Steuergeld sparsam umgegangen wird.
Vielleicht hat ja die neue NRW-Landesregierung den Mut, das heiße Eisen anzufassen und Schrittmacherdienste im Kampf gegen die Steuergeldverschwendung zu leisten. Ernst-Wilhelm Pape

Artikel vom 28.09.2005