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Geschäftsfrau und
Land einigen sich


Bielefeld (WB). Im Streit um die Kosten für einen Polizeieinsatz haben sich eine Bielefelder Geschäftsfrau und das Land NRW vor dem Verwaltungsgericht in Minden auf einen Vergleich geeinigt. Streifenbeamte hatten nachts einen Einbruch in den Laden befürchtet und vom Schlüsseldienst die Tür öffnen lassen - allerdings zunächst versehentlich die falsche. Deshalb sollte die Frau für beide Türöffnungen insgesamt 448,16 Euro bezahlen. Vor Gericht einigten sich die Parteien schließlich auf 250 Euro. Der Verdacht eines Einbruchs hatte sich damals nicht bestätigt.

Artikel vom 28.09.2005