25.11.2005
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Löhne
Vollbürger: nach der Landgemeindeordnung von 1841 jene alteingesessenen Einwohner, denen der Gemeinderat besonderes Vertrauen aussprach, außerdem Hausbesitzer, die jährlich mindestens zwei Taler Hauptsteuer zahlten. Wo mehr als 20 Vollbürger eingetragen waren, wie in fast allen Gemeinden der Bezirke Gohfeld und Mennighüffen, wurde eine sechsköpfige Gemeindevertretung gewählt.
© LÖHNER ZEITUNGFolge 548
Artikel vom 25.11.2005