26.09.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

VW-Gesetz
Nicht jeder Konzern kann sich auf ein eigenes Gesetz verlassen. Volkswagen macht dabei eine umstrittene Ausnahme. Das VW-Gesetz trat am 21. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. 60 Prozent des Gesellschaftskapitals wurden veräußert, 40 Prozent verblieben zunächst bei Bund und Land.
Der öffentlichen Hand sollten dennoch Mitspracherechte gesichert werden. Dafür räumt das Gesetz dem Land Niedersachsen als größtem Einzelaktionär überproportionalen Einfluss ein. Kein anderer Aktionär kann zudem mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, unabhängig davon, wie viele Anteile er am Unternehmen hält. Das Land ist heute mit 13,7 Prozent an VW beteiligt und hält 18,2 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien.
Die EU-Kommission sieht in dem VW-Gesetz einen Verstoß gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr und leitete daher ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Wegen der Sonderregelung könnten ausländische Großinvestoren abgeschreckt werden, lautet die Befürchtung.

Artikel vom 26.09.2005