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Hinters Autosteuer unter Aufsicht

Begleitetes Fahren für Jugendliche ab 17 Jahren jetzt auch in Bielefeld


Bielefeld (WB). Von sofort an können auch in Bielefeld 17-jährige Jugendliche - die elterliche Zustimmung vorausgesetzt - nach bestandener Fahrprüfung hinter dem Autosteuer Platz nehmen. Wie die städtische Fahrerlaubnisbehörde weiter informiert, geht das aber nur im Beisein einer erwachsenen Begleitperson. Diese muss mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Pkw-Führerscheins und darf mit nicht mehr als drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei belastet sein. Für die Begleitung gilt wie für den Autofahrer: Drogen und - schwere - Medikamente sind tabu. 0,5 Promille Alkohol sind ihr jedoch erlaubt.
Sechs Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres können sich Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern bei der Fahrschule anmelden. Es folgt die komplette Ausbildung für den Pkw-Führerschein (ohne Fahrerlaubnis für Fahrten mit Anhänger). Ist die Prüfung in Theorie und Praxis dann bestanden, erhält der Jugendliche aber noch keinen Führerschein, sondern nur eine Bescheinigung. Diese berechtigt - in Begleitung - zu Autofahrten im Inland. Dabei darf der Fahranfänger, der nach seinem 18. Geburtstag statt der Prüfbescheinigung einen ordentlichen Führerschein erhält, dem Straßenverkehrsamt insgesamt drei Begleitpersonen fürs Auto benennen.
Die Begleitperson soll dem Jugendlichen als Ansprechpartner vor und während der Fahrt Tipps und Ratschläge geben, dem Neuling am Steuer Sicherheit im Straßenverkehr vermitteln. Keineswegs soll sich der Begleiter als Hilfsfahrlehrer sehen, dem Fahranfänger etwa in die Lenkung greifen, die Zündung abschalten oder die Handbremse ziehen.
Anträge auf eine Erlaubnis für das so genannte begleitete Fahren gibt es in der Fahrerlaubnisbehörde im Ordnungsamt, den Bürgerberatungen im Neuen Rathaus sowie in den Stadtbezirken. Neben den allgemeinen Dokumenten (Ausweiskopie, Passfoto, Sehtest, Bescheinigung über Teilnahme am Erste Hilfe-Kursus) sind weitere Unterlagen erforderlich. Das ist der von den Eltern unterschriebene Antrag auf begleitetes Fahren ab 17, die unterschriebene Erklärung der Begleitperson sowie ein Nachweis von deren Führerschein.
Weitere Infos zum Thema gibt es bei Bielefelds Fahrschulen und der städtischen Fahrerlaubnisbehörde (Tel.: 51-3012, -3014, -6243, -6247) oder im Internet auf der Homepage der Stadt: www.bielefeld.de.

Artikel vom 24.09.2005