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Ehrliche Steuerzahler übervorteilt

Bundesverfassungsgericht muss Amnestie-Gesetz nachprüfen


Köln (dpa). Steuersünder werden laut Kölner Finanzgericht bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften in Teilen besser behandelt als ehrliche Steuerzahler. Das Gericht teilte mit, es habe wegen seiner Bedenken das Bundesverfassungsgericht (BVG) angerufen.
Es gehe um die Besteuerung von Kapitaleinkünften von 2000 bis 2002. Ein ehrlicher Kapitalanleger habe geklagt, da er seine Einkünfte voll versteuern musste, Steuersünder hingegen nach dem Steueramnestiegesetz von 2003 nicht. Das Gericht sieht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Es müsse vom BVG überprüft werden, ob die Besteuerung von Kapitaleinkünften von 2000 bis 2002 mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es gehe um die Auswirkungen für den ehrlichen Steuerzahler, die sich in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit von 2003 ergäben. Der Kläger hatte kritisiert, dass er seine Kapitaleinkünfte voll versteuern musste, Steuerhinterzieher aber auf ihre nacherklärten Einnahmen deutlich weniger Steuern zahlen mussten. Nach dem Amnestiegesetz »wird derjenige, der seine Zinsen in den fraglichen Jahren nicht erklärt und versteuert hatte und nunmehr offen legt und nacherklärt, steuerlich besser behandelt als der steuerehrliche Bürger«, stellte das Gericht fest.

Artikel vom 24.09.2005