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Nein zu Stalking-Gesetz

Bundesrat verlangt noch schärfere Bestrafung


Berlin (dpa). Der Bundesrat hat den von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zum so genannten Stalking als unzureichend verworfen. Mit dem Gesetz sollen Opfer von permanenten Belästigungen besser geschützt werden. Die Länder beharrten am Freitag auf ihrem Gesetzesantrag, der noch schärfere Strafen vorsieht. Offen ist, ob der Entwurf noch eine Chance hat. Nach der Bundestagswahl muss jetzt die neue Bundesregierung darüber befinden, ob sie die Zypries-Vorlage weiter verfolgt.
Der englische Begriff Stalking bedeutet Anschleichen. Betroffen von diesem Psychoterror sind nicht nur Prominente, sondern auch viele Normalbürger, etwa nach einer gescheiterten Beziehung. Nach dem Zypries-Entwurf sollte mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, wer sich anderen Menschen beharrlich annähert und deren Lebensgestaltung »schwerwiegend und unzumutbar« beeinträchtigt.
Der Bundesrat will über einen neuen Vorstoß für ein Alkoholverbot für Fahranfänger weiter beraten. Die Länderkammer überwies den Vorstoß von Schleswig-Holstein und Brandenburg in die Ausschüsse für Verkehr, Jugend und Inneres. Junge Fahrer stellen ein Drittel aller getöteten oder verletzten Autofahrer bei Unfällen unter Alkoholeinfluss.

Artikel vom 24.09.2005