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Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWLDetmold, den 12. 9. 2005
Dienstgebäude: Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Dt-Le/21/Gr-51.0074/05/0106.2
Immissionsschutz
Vollzug des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Feststellung der UVP-Pflicht -
Bekanntgabe gem. § 3a UVPG,
des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG
Die Firma Plambeck Norderland GmbH, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven begehrt für den Standort Gütersloh, Dürerweg, Gemarkung Avenwedde, Flur 3, Flurstücke 510 und 487 einen Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen des Typs Vestas V 80 mit einer Bauhöhe von 140 m.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG durchgeführt. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführugn einer Umweltverträglichkeits-prüfung besteht.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörden aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Im Auftrag
(gez. Gerber)

Artikel vom 26.09.2005