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Kein Schmerzensgeld

Gericht: Terroranschlag gehört zum Lebensrisiko


Bergkamen (dpa). Ein Junge aus Bergkamen, der bei dem Terroranschlag von Djerba verletzt worden war, hat gegenüber dem Reiseveranstalter 1-2-Fly keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies gestern die Berufungsklage des Siebenjährigen gegen die TUI-Tochter 1-2-Fly ab. Revision wurde nicht zugelassen. Der Reiseveranstalter habe nicht gegen seine Pflichten verstoßen.. Das OLG bestätigte mit seiner Rechtsprechung das Urteil des Landgerichts Hannover vom Oktober 2004. Dieses hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass Terroranschläge seit dem 11. September 2001 »zum allgemeinen Lebensrisiko« gehörten.
TUI-Sprecher Robin Zimmermann betonte, dass im Vordergrund zwar die Fürsorge für alle Opfer stehe. »Das ändert aber nichts an unserem Rechtsstandpunkt.« Die TUI begrüße das Urteil. Der Anwalt des Jungen sagte, er wolle beim Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde beantragen, damit doch Revision zugelassen werden kann.
Der Junge war am 11. April 2002 auf der tunesischen Ferieninsel lebensgefährlich verletzt worden, als El-Kaida-Terroristen vor einer Synagoge einen Tankwagen explodieren ließen. Dabei waren 22 Menschen ums Leben gekommen.

Artikel vom 23.09.2005