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Ansgar Brinkmann verurteilt

Ex-Arminen-Kicker muss 18 000 Euro Geldstrafe zahlen

Prozess im Februar 2005 vor dem Landgericht Bielefeld: Ansgar Brinkmann und sein Anwalt Holger Rostek. Foto: Stefan Hörttrich
Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Das Kapitel Ansgar Brinkmann (36) und die Bielefelder Justiz ist nach fast vier Jahren abgeschlossen. Der Ex-Armine muss nun endgültig 18 000 Euro Geldstrafe wegen vierfacher Körperverletzung zahlen. Die Revision gegen das bereits dritte Urteil in ein und derselben Sache ist vom zuständigen Oberlandesgericht Hamm abgewiesen worden. Das bestätigte gestern Brinkmanns Verteidiger Dr. Holger Rostek.
Seine »wilde Zeit« im Herbst/Winter 2001 hatte den Profifußballer (»der weiße Brasilianer«) in Konflikt mit dem Gesetz gebracht. Im Herbst vor vier Jahren - der DSC stürmte damals mit Macht zurück aus der Zweit- in die Erstklassigkeit - waren Brinkmann die Auswärtserfolge der Arminen zu Kopf gestiegen. Im Alkoholrausch kam es zu Tätlichkeiten gegenüber einem Barmann in einer Bielefelder Diskothek und gegenüber Besuchern eines benachbarten Schnellrestaurants. Im Dezember 2001 fiel »uns Ansgar« in Gütersloh auf - beim nächtlichen Besuch der längst geschlossenen Eisbahn wurde ein Wachmann attackiert.
Für diese unschönen Vorfälle kassierte Brinkmann vom Amtsgericht Bielefeld zunächst eine Geldstrafe von 42 000 Euro. Das hiesige Landgericht bestätigte in der Berufungsverhandlung das Urteil. Nach erfolgreicher Revision dagegen kam es im Februar dieses Jahres dann zur reduzierten Geldstrafe von 18 000 Euro.
Der erneute Versuch von Verteidiger Rostek, dieses Urteil noch einmal abzumildern, misslang - die zweite Revision wurde vom Oberlandesgericht Hamm jetzt zurück gewiesen.

Artikel vom 23.09.2005