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Zusatzrente falsch ermittelt


Karlsruhe (dpa). 1,7 Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst können nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe mit einer höheren Zusatzrente rechnen. Das OLG erklärte eine 2002 in Kraft getretene Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für unwirksam, mit der die Reform der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auch auf langjährige Bedienstete erstreckt werden sollte. Dem OLG zufolge werden die »rentenfernen« Jahrgänge benachteiligt, also diejenigen, die am 1. Januar 2002 noch nicht 55 Jahre alt waren - insgesamt 1,7 Millionen. Laut OLG sind die bis zum Stichtag erworbenen Versorgungsansprüche nicht richtig ermittelt worden. Die Tarifpartner sollen eine Neuregelung treffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Az: 12 U 99/04

Artikel vom 23.09.2005