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Terroristen sollen
acht Jahre in Haft

Plädoyer des Bundesanwaltes

Düsseldorf (dpa). Im Düsseldorfer Terrorprozess um geplante Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Berlin und Düsseldorf hat die Bundesanwaltschaft für die vier Angeklagten Haftstrafen von sieben bis acht Jahren gefordert. Einer der vier Angeklagten: Djamel Moustafa.

»Dass es nicht zu einem spektakulärem Verbrechen mit einer Vielzahl von Opfern gekommen ist, ist nur dem schnellen Zugriff der Polizei zu verdanken«, sagte Oberstaatsanwalt Christian Monka gestern in seinem Plädoyer vor dem Staatsschutzsenat.
Drei der Angeklagten seien die führenden Mitglieder der deutschen El Tawhid-Zelle des weltweit gesuchten Terroristen Abu Mussab al- Sarkawi.
In dessen Auftrag hätten sie Terroranschläge auf das jüdische Gemeindezentrum in Berlin sowie eine Discothek und eine Gaststätte in Düsseldorf geplant, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft.
»Es war nur eine Frage der Zeit, wann der Gruppe die notwendigen Sprengstoffe und Waffen zur Verfügung gestanden hätten«, sagte Staatsanwältin Ricarda Peters. Dann hätte es durchaus zu einem »Horrorszenario« auf einem belebten Platz in Berlin kommen können. Die Gruppe sei jederzeit bereit gewesen, »leicht machbare Ziele« anzugreifen.
Ein vierter Angeklagter hatte im Prozess zugegeben, bereits eine Schusswaffe besorgt und mehrere Handgranaten bestellt zu haben. Für den mehrfach vorbestraften 31 Jahre alten Algerier hat die Anklagevertretung sieben Jahre gefordert.
Die Beweisführung der Anklage stützt sich neben zahlreichen Telefonüberwachungen auf die Zeugenaussagen eines abtrünnigen El Tawhid-Mitgliedes.
Der Mann war gemeinsam mit den jetzt angeklagten Männern im April 2002 festgenommen worden und hatte in einem umfassenden Geständnis seine damaligen Gesinnungsgenossen schwer belastet.

Artikel vom 23.09.2005