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Aufklärung vor
Schönheits-OP


Hamm (dpa) Schönheitschirurgen müssen ihre Patienten einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zufolge schonungslos über mögliche Gefahren von Operationen aufklären. Im konkreten Fall verurteilten die Richter einen Chirurgen aus Marl zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10 000 Euro an eine Patientin. Die 60 Jahre alte Frau hatte sich mehrmals Fett absaugen lassen, wodurch sich Dellen in der Haut gebildet hatten. Über dieses Risiko sei sie nicht genügend aufgeklärt worden.
Das Oberlandesgericht verstärkte damit ein Urteil des Landgerichtes Essen, das auf 3000 Euro Schmerzensgeld gelautet hatte. Der Arzt soll der Frau versprochen haben, ihre Haut werde nach dem Eingriff aussehen wie die einer 30-Jährigen, sagte ihr Anwalt. Die Gefahr der Dellenbildung sei nur auf einem Formular erwähnt worden. Az.: 3 U 35/05

Artikel vom 23.09.2005