Hannover (dpa). Die Agentur für Arbeit muss Beziehern von Arbeitslosengeld II für Schulmaterial der Kinder Darlehen gewähren. Das hat das Sozialgericht Hannover in zwei Eilverfahren entschieden. Hefte oder Arbeitsbücher seien zwar aus den Regelleistungen zu bezahlen. Wenn jedoch kein Geld aus dem Regelsatz mehr vorhanden sei, müsse ein Darlehen gewährt werden. In einem Fall hatten Eltern die Übernahme der Kosten für die Arbeitshefte ihrer beiden Kinder sowie für eine Bibel in Höhe von 100 Euro beantragt. Im anderen Fall verlangte eine allein erziehende Mutter 170 Euro für den Schulranzen ihres jüngsten Sohnes sowie für die Arbeitsmaterialien ihrer drei älteren Kinder. Az: S 46 AS 431/05 ER