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Schülerin sexuell genötigt

Schauspieler Willi Thomczyk legt Teilgeständnis ab

Bochum (dpa). Schauspieler Willi Thomczyk (RTL, »Die Camper«) hat gestern vor dem Bochumer Landgericht überraschend ein Teilgeständnis abgelegt. Der 51-Jährige hat zugegeben, im Herbst 2001 eine damals 19-jährige Schauspielschülerin sexuell genötigt zu haben.
Willi Thomczyk: Urteil am 27. September.

Er habe zwar Widerstände gespürt, sie aber nicht ernst genommen. Wörtlich sagte Thomczyk: »Ich finde, dass ich Schuld habe.« Nach der Erklärung des Schauspielers ist eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht mehr zu erwarten. Plädoyers und Urteil sollen am 27. September folgen.
Thomczyk erklärte vor der 3. Strafkammer, dass er durch den Prozess neue Erkenntnisse über sich gewonnen habe. »Ich habe gemerkt, dass Störungen vorhanden sind, mich zu benehmen«, sagte er den Richtern. Vor allem bei der Annäherung an das weibliche Geschlecht habe er Fehler gemacht. Das tue ihm Leid. Die ersten Konsequenzen habe er daraus bereits gezogen, sagte der Angeklagte.
Erstens wolle er die Jugendarbeit in seinem freien »Theater Kohlenpott« nicht weiter fortsetzen. Zweitens wolle er sich nach seiner Verurteilung freiwillig in eine Sexualtherapie begeben. »Ich benötige fachliche Hilfe«, sagte der 51-Jährige im Prozess. Die Leitung seines Theaters hatte er bereits vorher abgegeben.
Vor seinem Geständnis hatte die Kammer mit Thomczyks Einverständnis einen Entschuldigungsbrief verlesen, den der Schauspieler im Herbst 2002 an die Hauptzeugin (23) der Anklage geschrieben hat. Darin heißt es unter anderem: »Es tut mir Leid, wenn ich Dich verletzt habe...Ich wollte Dir sagen, dass ich Dich nicht sexuell benutzten wollte.«
Nach der plötzlichen Wende im Prozess haben die Richter angekündigt, statt der ursprünglich angeklagten Vergewaltigung komme nun wohl nur noch eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung in einem minder schweren Fall in Betracht. In einem anderen Fall wird anstatt von versuchter Vergewaltigung nun wohl von versuchter Nötigung ausgegangen. Andere Vorwürfe wurden dagegen eingestellt. Die Mindesstrafe richtet sich nach dem schwersten Delikt und liegt bei sechs Monaten Haft.
Willi Thomczyk zeigte sich nach dem Prozess erleichert. »Es ist doch klar, dass mir ein Stein vom Herzen gefallen ist«, erklärte der Schauspieler auf dem Gerichtsflur.

Artikel vom 22.09.2005